Liebe Massingerinnen und Massinger,
in Anlage übersende ich Ihnen den aktuellen Flyer „Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen“ zu Ihrer weiteren Verwendung. Gerne können Sie diesen an Bürgerinnen und Bürger weitergeben und auch auf Ihren eigenen Internetseiten veröffentlichen. Leider ist es nicht möglich, Ihnen gedruckte Exemplare zur Verfügung zu stellen.
Da die Anzeige von Änderungen durch die Steuerpflichtigen ein wesentliches Instrument ist, um die Grundsteuer-Bemessungsgrundlagen aktuell zu halten, empfehlen wir Ihnen, die Bürgerinnen und Bürger jährlich in zeitlicher Nähe zum Jahreswechsel auf Ihren Websites, gegebenenfalls vorhandenen Social-Media-Accounts sowie in den kommunalen Informationsblättern darüber zu informieren.
Ihre Marktverwaltung

