Bauen

Recht-Unrecht

Rechtsverbindliche Auskünfte nur aus Originalplan

WICHTIGER HINWEIS:Rechtsverbindliche Auskünfte nur aus Originalplan Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte ist der Originalplan des Marktes, da nur dieser die gültige Rechtslage wiedergibt.Die Originalpläne mit Begründung (nur bei neueren Plänen auch mit zusammenfassender Erklärung) können S …mehr
Flächennutzungsplan-Urplan

Flächennutzungsplan-Urplan

Hier sehen Sie den Flächennutzungsplan vom 01.08.1985
Es handelt sich um den Urplan
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