Für alle Fragen rund um das Thema Breitbandausbau steht Ihnen dieBreitbandpatin Marion Brunnmeier zur Verfügung:
Kontaktdaten:
Frau Marion Brunnmeier
Tel.: 08724/9616-22
Mail: brunnmeier@massing.de
1. Bedarfsermittlung für den Breitbandausbau
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss. Der Markt Massing hat ein räumlich abgegrenztes Gebiet mit mindestens fünf Unternehmern (nach dem Umsatzsteuergesetz §2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welches eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweisen. Dieses Gebiet ist in der nachfolgenden Karte als Kumulationsgebiete definiert.
Grundsätzlich sollen alle Unternehmen in diesem Gebiet mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmer im Erschließungsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.
Darüber hinaus erhofft sich der Markt Massing mit dem Ausbau, auch ausserhalb des Erschließungsgebietes verbesserte Bandbreite für Anschlüsse erhalten zu können, je nach dem welche Ausbautechnologien zum Einsatz kommen.
Im Rahmen des Förderverfahrens hat der Markt Massing den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) in dem definierten Erschließungsgebiet glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in dem festgelegten Gebiet mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.
Der Markt Massing bittet daher alle betroffenen Unternehmen um Ihre Unterstützung. Füllen Sie bitte den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen baldmöglichst (spätestens zum 28.03.2014) an den Markt Massing zurück.
Der Fragebogen wird allen Unternehmen in den Erschließungsgebieten direkt zugesandt oder kann über den unten stehenden Link heruntergeladen werden. Weiterhin können Sie nachfolgend das Erschließungsgebiet (Kumulationsgebiet) einsehen.
Weitere Informationen:
- Den Fragebogen für die Bedarfsabfrage finden Sie hier.
- Die Erschließungsgebiete können Sie hier einsehen.
- Den Stand der Ist-Versorgung können Sie hier einsehen
- Hinweise zu Erläuterungen und Begründungen finden Sie hier.
- Anhaltspunkte zur Schätzung des Breitbandbedarfs finden Sie hier.
2. Bedarfsermittlung für den Breitbandausbau
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss. Der Markt Massing hat ein räumlich abgegrenztes Gebiet mit mindestens fünf Unternehmern (nach dem Umsatzsteuergesetz §2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welches eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweisen. Dieses Gebiet ist in der nachfolgenden Karte als Kumulationsgebiete definiert. In den Erschließungsgebieten 1 wurde bereits eine Bedarfsermittlung vom 08.02.2014 bis 28.03.2014 durchgeführt. Die Bedarfsermittlung wird jetzt um das Erschließungsgebiet 2 Massing Süd erweitert. Grundsätzlich sollen alle Unternehmen in diesem Gebiet mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmer im Erschließungsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden. Darüber hinaus erhofft sich der Markt Massing mit dem Ausbau, auch ausserhalb des Erschließungsgebietes verbesserte Bandbreite für Anschlüsse erhalten zu können, je nach dem welche Ausbautechnologien zum Einsatz kommen. Im Rahmen des Förderverfahrens hat der Markt Massing den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) in dem definierten Erschließungsgebiet glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in dem festgelegten Gebiet mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung. Der Markt Massing bittet daher alle betroffenen Unternehmen um Ihre Unterstützung. Füllen Sie bitte den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen baldmöglichst (spätestens zum 06.07.2014) an den Markt Massing zurück. Der Fragebogen kann über den unten stehenden Link heruntergeladen werden. Weiterhin können Sie nachfolgend das Erschließungsgebiet (Kumulationsgebiet) einsehen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Breitbandpatin des Marktes Massing, Marion Brunnmeier, gern zur Verfügung.
Tel.: 08724-96 16 22
Fax: 08724-96 16-90
Email: brunnmeier@massing.de
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!
Weitere Informationen:
- Den Fragebogen für die Bedarfsabfrage finden Sie hier.
- Die Erschließungsgebiete können Sie hier einsehen.
- Den Stand der Ist-Versorgung können Sie hier einsehen
- Hinweise zu Erläuterungen und Begründungen finden Sie hier.
- Anhaltspunkte zur Schätzung des Breitbandbedarfs finden Sie hier.
Markterkundungsverfahren Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Massing gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Der Markt Massing bittet daher, bis spätestens 10.10.2014 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau
Der Markt Massing hat im Rahmen der Markterkundung zu ermitteln, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Soweit sich kein Netzbetreiber dazu erklärt, einen Ausbau eigenwirtschaftlich vorzunehmen, kann der Markt Massing im Anschluss an die Markterkundung ein auswahlverfahren zur Bestimmung eines geförderten Ausbaus durchführen (Nr. 5 BbR).
Im Rahmen der Markterkundung bittet der Markt Massing Investoren deshalb, Angaben zu machen, ob und ggf. zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) sie einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen. 1
Das Gebiet, für das ein Ausbau angekündigt wird, ist kartografisch darzustellen und anhand des technischen Konzepts ist nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle möglichen Endkunden in dem bezeichneten Gebiet nach einem Ausbau angeboten werden können.
Zudem ist ein verbindlicher und detaillierter Projekt- und Zeitplan für den geplanten Netzausbau vorzulegen. Dieser hat Projektmeilensteine für Zeiträume von sechs Monaten zu enthalten und ist dem Markt Massing bis spätestens 31.10.2014 zu übersenden. Die von Investoren geplanten Vorhaben müssen so angelegt sein, dass die Investitionen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten anlaufen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren wesentliche Teile des betreffenden Gebiets erschlossen und einem wesentlichen Teil der Endkunden Anschlüsse ermöglicht werden. Der Abschluss der geplanten Investitionen ist anschließend innerhalb einer angemessenen Frist vorzusehen. Kommt der Investor seinen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach und hat der Markt Massing einmal erfolglos eine Nachfrist gesetzt, kann sie zum Verfahren zur Auswahl des Netzbetreibers (gemäß Nr. 5 BbR) übergehen
2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
Die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und im Upload in den für eine Erschließung grundsätzlich in Betracht kommenden „weißen NGA-Flecken“2 wurde anhand öffentlich zugänglicher Quellen ermittelt. Diese Ist-Versorgung ist in einer Karte dokumentiert und auf der Internetseite des Marktes Massing (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de) veröffentlicht.
Der Markt Massing fordert die Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber hiermit auf, die dargestellte Ist-Versorgung zu prüfen und dich zu äußern, falls Unvollständigkeiten oder Fehler enthalten sind. In diesem Falle hat der Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber kartografisch darzustellen und anhand des technischen Konzepts nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.
3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur
Jeder an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmende Netzbetreiber, der über eine eigene passive Infrastruktur im vorläufigen Erschließungsgebiet verfügt, muss mit Angebotsabgabe bestätigen, dass er die Daten zu dieser Infrastruktur der Bundesnetzagentur zur Einstellung in deren Infrastrukturatlas zum Stichtag 1.7. eines jeden Jahres zur Verfügung gestellt hat. In diesem Falle hat sich der Infrastrukturinhaber auch grundsätzlich bereit zu erklären, seine passive Infrastruktur anderen an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmenden Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen. Sofern im vorläufigen Erschließungsgebiet nach dem Stichtag 1.07. Infrastruktur erstellt wurde, ist diese der Gemeinde im Rahmen der Markterkundung mitzuteilen.
Die Ergebnisse der Markterkundung werden dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal (www.schnelles-internet-in-bayern.de) veröffentlicht. Dem Markt Massing mitgeteilte Infrastrukturdaten werden nicht veröffentlicht, sondern nur Bewerbern im Auswahlverfahren auf Anforderung mitgeteilt.
Markt Massing den 21.08.2014
Die Erschließungsgebiete und die Ist-Versorgung können Sie hier einsehen.
1 Sofern im Erschließungsgebiet Ausbaumaßnahmen durch einen privaten Anbieter geplant sind, dem Markt Massing jedoch nicht innerhalb der gesetzten Äußerungsfrist im Rahmen der Markterkundung mitgeteilt werden, können diese für den Fortgang des Verfahrens unberücksichtigt bleiben.
2 Ein „weißer Fleck“ nach den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfe im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (ABI C 2013 25/1) liegt dann vor, wenn kein NGA-Netz vorhanden ist, d.h. wenn folgende Technologien nicht vorhanden sind: DOCSIS 3.0 oder höher, VDSL2 oder höher, FTTB/H Netze, hochleistungsfähige Funknetze, z. B. LTE. Wenn die mit NGA-Netzen assoziierten Mindestbandbreiten von 30 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload nicht erreicht werden, so liegt ungeachtet von der im Einsatz befindlichen Technologie, ein „weißer NGA Fleck“ vor.
Stand 07.08.2014
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens zum Breitbandausbau im Markt Massing
Der Markt Massing hat vom 28.08.2014 bis 10.10.2014 eine Markterkundung gem. Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 durchgeführt. Bei der Markterkundung wurden für Teilbereiche eigenwirtschaftliche Ausbauerklärungen (inkl. Bandbreitenangabe) bekannt gegeben. Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt:
Das Ergebnis der Markterkundung finden Sie hier.
Auswahlverfahren
Der Markt Massing führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in von der Kommune definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur "Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern“ durch.
Frist zur Angebotsabgabe: 25.06.2015 15:00 Uhr.
Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt:
- Bekanntmachung Auswahlverfahren
- Anlage - Angaben zum Konzessionsgegenstand
- Übersichtskarte mit den definierten Erschließungsgebieten
- Entwurf des Kooperationsvertrags
- Musterdokument Wirtschaftlichkeitslücke
- Hinweisdokument: Wirtschaftlichkeitslücke
Ergebnis Auswahlverfahren
Der Markt Massing hat vom 03.04.2015 bis 25.06.2015 ein Auswahlverfahren gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwingigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) durchgeführt.
Das Ergebnis der Auswahlentscheidung ist im nachfolgenden Dokument dargestellt:
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung
Zuwendungsbescheid
Der Markt Massing hat am 01.12.2015 den Zuwendungsbescheid der Regierung von Niederbayern durch Finanzminister Dr. Markus Söder in Nürnberg überreicht bekommen. |
Kooperationsvertrag
Der Markt Massing hat am 20.01.2016 mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) geschlossen. Bis Anfang 2017 sollen 620 Gebäude in den Erschließungsgebieten mind. 30 Mbit/s im Download erhalten.
Der Vertrag entspricht dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Mustervertrag.
Die Stellungnahme der Gemeinde bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur ist im nachfolgenden Dokument dargestellt:
Stellungnahme Kooperationsvertrag
Fördersteckbrief
Zur Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) wurde für die Gemeinde Massing ein Fördersteckbrief mit den vorgesehenen Erschließungsgebieten erstellt.
Die Informationen sind in den folgenden Dokumenten dargestellt: