Gem. Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) hat In jeder Gemeinde der erste Bürgermeister mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen.
Diese findet in Massing meistens im Oktober/November des laufenden Kalenderjahres statt.

