Bebauungspläne (rechtskräftig)

Recht-Unrecht

Rechtsverbindliche Auskünfte nur aus Originalplan

WICHTIGER HINWEIS:Rechtsverbindliche Auskünfte nur aus Originalplan Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte ist der Originalplan des Marktes, da nur dieser die gültige Rechtslage wiedergibt.Die Originalpläne mit Begründung (nur bei neueren Plänen auch mit zusammenfassender Erklärung) können S …mehr