Bauanträge ab 01.02.2023 direkt beim Landratsamt einreichen - auch digitale Einreichung möglich
Auf Grundlage der Digitalen Bauantragsverordnung (DBauV) können Bauanträge seit 1. Februar 2023 auch digital eingereicht werden. Dank dieses Verfahrens können Anträge einfacher gestellt werden und beispielsweise auch Planungsbüros sparen sich das mehrfache Ausdrucken der Pläne. Für die Behörden bedeutet das digitale Verfahren ebenso eine Erleichterung und Optimierung der Arbeitsabläufe. Die bisherige „analoge“ Antragstellung bleibt aber auch weiterhin möglich.
Die digitale Einreichung ist grundsätzlich nur durch einen Bauvorlageberechtigten und authentifizierten Entwurfsverfasser möglich. Hat der Entwurfsverfasser über das Bayern-Portal einmalig eine sog. Bayern-ID beantragt und erhalten, kann er mit dieser – vergleichbar mit einer virtuellen Unterschrift – Anträge und Unterlagen einreichen bzw. signieren.
Bestimmte Anträge/Anzeigen (Anträge auf Vorbescheid, Verlängerungsanträge, Befreiungs- und Abweichungsanträge, Anzeigen der Nutzungsaufnahme und ggf. Beseitigungsanzeigen) können auch vom Antragsteller/Bauherrn eingereicht werden. Dieser muss sich hierzu ebenfalls über die BayernID mit zusätzlicher Authentifizierung ausweisen und die Online-Assistenten nutzen.
Der Kriterienkatalog Standsicherheit muss in jedem Fall durch den vorlageberechtigten Tragwerksplaner eingereicht werden.
Nähere Informationen über den verifizierten Zugang sind zu finden unter
- der BayernID-Servicetelefonnummer 0800/2553 222-63 oder
- BayernPortal – Ausgewählte Hilfethemen (https://www.freistaat.bayern/).
Es besteht aber keine Pflicht zur digitalen Antragseinreichung. Deshalb können Anträge und Unterlagen weiterhin auch in Papierform eingereicht werden. Hierbei sind jedoch nach wie vor die Originalunterschriften auf den Unterlagen notwendig.
Bei allen digitalen Anträgen geschieht die Einreichung über das BayernPortal (https://www.freistaat.bayern). Die Einreichung erfolgt ausschließlich über die dort bereitstehenden digitalen Antragsformulare, die sogenannten Online-Assistenten.
Bei Papieranträgen sind diese (bis auf wenigen Ausnahmen wie beispielsweise Genehmigungsfreistellungen, isolierte Befreiungen, Beseitigungsanzeigen, Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen) an das Landratsamt Rottal-Inn, Untere Bauaufsichtsbehörde, Ringstraße 4-7, 84347 Pfarrkirchen zu richten. Bitte per Post an diese Adresse senden bzw. in den Hausbriefkasten einwerfen. Eine persönliche Antragsabgabe ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Hinweis: Eine rechtliche Prüfung oder Beratung findet bei Abgabe nicht statt.
Die Gemeinden werden im ersten Schritt durch das Landratsamt über den Antrag informiert und am Verfahren beteiligt. Die Stellungnahme der Gemeinde zum Bauantrag bleibt - wie bislang bereits auch – eine Genehmigungsvoraussetzung.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Bauamt (Herr Eder 0 87 24/96 16 60 und Herr Wimmer 0 87 24/96 16 61) gerne zur Verfügung.
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