Hundesteuer
In welchen Fällen Hunde bei der Gemeinde an- und ggf. wieder abzumelden sind, welche Hundesteuer erhoben wird sowie weiteres zur Hundesteuer regelt die örtliche Hundesteuersatzung.
In welchen Fällen Hunde bei der Gemeinde an- und ggf. wieder abzumelden sind, welche Hundesteuer erhoben wird sowie weiteres zur Hundesteuer regelt die örtliche Hundesteuersatzung.
Hundesteuer
Das Halten eines über 4 Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer jährlichen Hundesteuer.
Hierzu erhalten Sie jährlich zum 01.04. einen Bescheid.
Die Hundesteuer beträgt je Hund 50,00 €.
Für Kampfhunde gilt eine Hundesteuer von 400,00 €.
In bestimmten Fällen unterliegen Hunde einer ermäßigten Hundesteuer (z. B. Jagdhunde, Assistenzhunde, …)
An- / Um- / Abmeldung von Hunden
Hierzu stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
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oder persönlich im Rathaus (Kasse, EG, Zi.Nr. 3)
Hundemarke
Die Hundemarke gilt als Beleg der Anmeldung und kann z. B. am Hundehalsband angebracht werden.
Die Nummer ist beim Markt Massing hinterlegt, sodass wir, wenn nötig Ihren Hund anhand dieser Nummer Ihnen zuordnen könnten.
Die Hundemarke wird Ihnen mit der Anmeldung Ihres Hundes ausgehändigt.
Bitte zeigen Sie einen Verlust dieser umgehend an.
Hundehaltungsverordnung
Unter anderem zur Gefahrenverhütung regelt die Verordnung über das Halten von Hunden im Markt Massing das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden.
Einzugsermächtigung Hundesteuer
Mit Ihrem Einverständnis kann die jährliche Hundesteuer auch von Ihrem Konto abgebucht werden.
Hierfür benötigen wir das SEPA-Lastschriftmandat im Original mit Original-Unterschrift.