Was muss ich beachten? Wann ist meine Stimme gültig?
Auf dem Stimmzettel kann nur ein Kreuz gemacht werden: Eine Stimme für den Bürgerentscheid.
Falls ein Zusatz oder ein Vorbehalt auf den Stimmzettel geschrieben wurde, ist der Stimmzettel ungültig. Falls bei der Frage zwei Kreuze gesetzt werden, ist der Stimmzettel ungültig.
Was ist ein Bürgerentscheid?
Die Marktgemeindebürgerinnen und Gemeindebürger können bei einem Bürgerentscheid über eine Angelegenheit entscheiden, die nur das Gemeindegebiet betrifft.
Wie läuft ein Bürgerentscheid ab?
Beim Bürgerentscheid stimmen Sie über eine bestimmte Frage ab. Sie können die Frage mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten. Als Ergebnis gilt die Antwort, für die mit Mehrheit abgestimmt wurde. Dazu muss ein festgelegtes Quorum erfüllt sein. Das bedeutet, dass mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten in Massing mit dieser Antwort abgestimmt haben müssen. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit NEIN beantwortet.
Quorum Bürgerentscheid?
Der Bürgerentscheid ist gültig / entschieden, wenn mindestens 20 % der Gesamtstimmen erreicht wurden. In der Marktgemeinde Massing sind 3.309 (Stand 15.05.2025) Bürger:innen abstimmungsberechtigt.
Wer darf beim Bürgerentscheid abstimmen?
Sie dürfen abstimmen, wenn Sie am Tag der Wahl
- 18 Jahre alt sind,
- die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
- seit mindestens zwei Monaten in Massing wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder dort ihren Lebensmittelpunkt haben und
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind
Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie zum Stichtag 06.05.2025 Ihren Wohnsitz in Massing haben, tragen wir Sie automatisch in das Bürgerverzeichnis für den Bürgerentscheid ein.
Wann kann ich abstimmen?
Jede wahlberechtigte Massingerin und jeder wahlberechtigter Massinger bekommt die Abstimmungsunterlagen bis 15. Juni 2025 direkt nach Hause geschickt. Zuhause können die Abstimmungsunterlagen gemäß der Anleitung ausgefüllt werden.
Dann gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Der Abstimmungsbrief kann direkt in jeden Briefkasten geworfen,
- in den Rathausbriefkasten der Verwaltungsgemeinschaft Massing eingeworfen oder
- im Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Massing zu den Öffnungszeiten abgegeben werden.
- Ebenfalls kann der Wahlbrief am Wahltag im Urnenlokal bis spätestens 18:00 Uhr abgegeben werden.
Wahlunterlagen für die Briefwahl oder die Wahl im Wahlraum
Alle Personen, die im Bürgerverzeichnis für den Bürgerentscheid stehen, bekommen automatisch die Wahlunterlagen an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes. Mit diesen Unterlagen bekommen Sie den Wahlschein für die Briefwahl, den Stimmzettel und alle anderen Unterlagen, die Sie für die Briefwahl brauchen. Ein extra Antrag auf Briefwahlunterlagen ist nicht mehr nötig.
Mit diesen Unterlagen können Sie mit Briefwahl abstimmen oder Sie gehen am Wahltag mit dem Wahlschein in den Wahlraum in Massing. Auf dem Wahlschein ist der Wahlraum benannt.
Wann werden die Abstimmungsbenachrichtigungen versendet?
Jeder, der abstimmungsberechtigt ist, hat eine Stimme und erhält bis spätestens 15. Juni 2025 eine Abstimmungsbenachrichtigung, den Abstimmungsschein und die Briefabstimmungsunterlagen zugesandt.
Wenn Sie bis zum 15. Juni 2025 keine Abstimmungsunterlagen bekommen haben, können Sie sich an das Wahlamt wenden unter den Rufnummern 08724 / 96 16 – 50 oder 08724 / 96 16 – 51.
Sie haben keine Wahlunterlagen bekommen / finden sie nicht mehr?
Wenn Sie bis zum 15. Juni 2025 vor der Wahl für den Bürgerentscheid noch keine Wahlunterlagen bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach. Vielleicht liegt es an einem Umzug kurz vor oder nach dem Stichtag und Sie brauchen einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis.
Sie können zu den Öffnungszeiten ins Wahlamt im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Massing gehen und an Eidesstatt versichern, dass Sie die Unterlagen nicht bekommen haben. Dann bekommen Sie neue Abstimmungsunterlagen.
Kann ich persönlich zur Abstimmung gehen?
Ja, das ist möglich. Am Abstimmungstag, dem 06. Juli 2025, gibt es im ehem. Rathaus (Sitzungssaal) der Verwaltungsgemeinschaft Massing ein Wahllokal, das von 8 – 18 Uhr geöffnet ist. Sie müssen ihren Abstimmungsschein und ihren Personalausweis, sowie den Stimmzettel mitbringen.
Wann ist die Abstimmung?
Der Bürgerentscheid findet am Sonntag, den 06.07.2025, von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Sie wird vom Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Massing durchgeführt.
Wie und wo kann die Stimme abgegeben werden?
Alle Abstimmungsberechtigten haben eine Stimme. Sie erhalten bis spätestens 15. Juni 2025 eine Abstimmungsbenachrichtigung, den Abstimmungsschein und die Briefabstimmungsunterlagen zugesandt. Für die Stimmabgabe gibt es zwei Möglichkeiten:
- Abstimmen per Brief (Briefwahl)
Hier ist der Gang in den Abstimmungsraum nicht notwendig. Die Stimme wird vorher per Brief abgegeben. Mehr Informationen zur Briefabstimmung gibt es unter „Wie geht das mit der Abstimmung per Brief?“
- Abstimmen im Abstimmungslokal
Auf der Abstimmungsbenachrichtigung steht der Abstimmungsraum, in dem am 06. Juli 2025 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr abgestimmt werden kann. Mitzubringen ist der Abstimmungsschein (Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung) und ein Identitätsausweis oder Pass sowie der Stimmzettel.
Wie geht das mit der Abstimmung per Brief
Die Stimmabgabe erfolgt vorab per Brief (Briefwahl).
Der Abstimmungsbrief muss bis spätestens Sonntag, 06. Juli 2025, 18:00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Massing eingegangen sein. Bitte bringen Sie diesen beim Postversand rechtzeitig zur Post.
Die Abgabe ist bis Sonntag, 06. Juli 2025, 18:00 Uhr,
- persönlich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Massing, Berta-Hummel-Straße 2, 84323 Massing,
- persönlich im Abstimmungslokal, ehem. Rathaus – Sitzungssaal, Marktplatz 22, 84323 Massing und
- durch Einwurf in den Hausbriefkasten der Verwaltungsgemeinschaft Massing
(Bitte beachten Sie, dass der Briefkasten der Marktgemeinde Massing sich beim Eingang des Gebäudes der neuen Bücherei befindet.)
ebenso möglich.
Abstimmungsbriefe, die am Abstimmungstag nach 18:00 Uhr eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Bei Versendung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist der Abstimmungsbrief nicht freizumachen. Wünschen Sie eine besondere Beförderungsform, zum Beispiel Expressbrief oder Einschreiben, müssen Sie das dafür fällige zusätzliche Leistungsentgelt selbst tragen. Bei einer Rücksendung aus dem Ausland muss für den Abstimmungsbrief das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt, bezahlt werden.
Wegweiser für die Briefabstimmung
Erreichbarkeit Wahlamt:
Das Wahlamt ist erreichbar unter den Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Massing. Diese sind:
Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Montag u. Donnerstag: 13:00 bis 17:00 Uhr
Wann steht das Abstimmungsergebnis fest und wo kann man es einsehen?
Erste Ergebnisse zum Bürgerentscheid auf Basis von Schnellmeldungen sind am Abstimmungstag ab 19:00 Uhr zu erwarten. Sie können am Abstimmungstag auf der Homepage aufgerufen werden.
Ist das Ergebnis des Bürgerentscheids bindend?
Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses des Marktrates und kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Ausnahme: die dem Bürgerentscheid zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage hat sich wesentlich geändert.
Wo gibt es die Rechtsgrundlagen für den Bürgerentscheid?
Sie finden sich in Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung ( Art. 18a GO Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Bürgerservice) und in der Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Massing (BBS) vom 16.05.2025.